
BVerfG 2 BvR 283_99.pdf
BVerfG zu Verbot von Abschiebungsmaßnahmen, wenn bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Abschiebung eine die betreffende Person erfassende Alt- oder Härtefallregelung "beschlossen wurde oder konkretisiert unmittelbar bevorsteht" |
![]() |