Die Rechtsberaterkonferenz

BVerfG 2 BvR 283_99.pdf
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BVerfG zu Verbot von Abschiebungsmaßnahmen, wenn bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Abschiebung eine die betreffende Person erfassende Alt- oder Härtefallregelung "beschlossen wurde oder konkretisiert unmittelbar bevorsteht"

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