DIE RECHTSBERATERKONFERENZ
der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Presseerklärung
Berlin, 10. November 2003
Rechtsberater fordern Bleiberecht für Kosovo-Flüchtlinge
Eine Aussetzung der Rückführung sämtlicher Flüchtlinge in den Kosovo hat die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar
der Vereinten Nationen (UNHCR) zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gefordert. Insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und traumatisierte
Menschen, die aus dem Kosovo geflohen sind, sollten ein vorläufiges Bleiberecht
in Deutschland erhalten, erklärten sie zum Abschluss ihrer Konferenz am 7./8.
November im Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin. Daneben forderten
sie den Stopp aller Verfahren, die das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge angestrengt hat, um bei anerkannten Flüchtlingen aus dem Kosovo
den Flüchtlingsstatus oder den Aufenthaltstitel zu widerrufen.
Nach Berichten von Experten des UNHCR sowie der Gesellschaft für bedrohte Völker bei
der Tagung ist die Sicherheitslage im Kosovo weiterhin problematisch. Danach nehmen
Zusammenstöße und Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Ethnien in
letzter Zeit sogar noch zu. Würden jetzt noch verstärkt Menschen der verschiedenen
Ethnien zurückgeführt, könnte dies nach Ansicht der Rechtsberaterkonferenz die Sicherheitslage
noch verschärfen. Auch die schwierigen Existenzbedingungen sowie die
mangelnde medizinische Versorgung im Kosovo verbiete derzeit die verstärkte Rückführung
von Flüchtlingen. Anders lautende Auskünfte des Auswärtigen Amtes haben sich
nach den Informationen, die der Rechtsberaterkonferenz vorliegen, als unzutreffend und
oberflächlich herausgestellt.
Vor dem Hintergrund, dass viele der Flüchtlinge seit Ende der 80er-Jahre in Deutschland
leben, dass sie integriert sind und ihre Kinder hier geboren und aufgewachsen sind, ist
es Zeit für ein geregeltes Bleiberecht, meinen die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater.
Sie fordern daher von den Innenministern des Bundes und der Länder eine verbindliche
Zusage, die für diese Menschen den Aufenthalt in Deutschland sichert. Schon jetzt haben
viele der Betroffenen durch die erfolgte Integration einen Anspruch auf Einbürgerung.
Dieser darf durch Manipulationen seitens der Behörden nicht zerstört werden.