Die Rechtsberaterkonferenz

Die

Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsver­bänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Verein­ten Nationen zusammen-arbeitenden Rechtsanwäl­tinnen und Rechtsanwälte,

oder kürzer:                

die Rechtsberaterkonferenz (RBK)

ist ein Zusam­menschluss von Rechtsanwältinnen und Rechts­anwälten, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritasverband (DCV), Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), dem Paritätischen Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsuchende und ausländi­sche Flüchtlinge durch­zuführen.

Im Interesse der Rechtssuchenden treffen sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsan­wälte regelmäßig zu Konferenzen, in denen ein Informations- und Mei­nungsaustausch stattfindet. In der Schriftenreihe der Rechtsberaterkonferenz werden Schriften mit praktischen Ratschlägen und Anleitungen für die Betreuung von Flücht­lingen sowie theoretische Darstellungen für das Fachpublikum veröffentlicht. Daneben meldet sich die deutsche Rechtsbera­terkonferenz mit Aufrufen an die politisch Verantwortlichen öffentlich zu Wort, überwiegend, wenn es um Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge geht.

Sammlung europäischer und internationaler Entscheidungen zum Migrationsrecht 2024

Nachdem Prof. Dr. Holger Hoffmann sich zum Ende des letzten Jahres in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet hat, freuen wir uns nun umso mehr, die erste Sammlung europäischer und internationaler Entscheidungen zum Migrationsrecht unserer neuen ELENA-Koordination veröffentlichen zu können. ELENA ist das European Legal Network on Asylum, und für Deutschland übernehmen die Koordiation für diese Institution fürderhin unsere geschätzten Kolleg*innen und Mitglieder Insa Graefe und Heiko Habbe sowie der Geschäftsführer der NGO Equal Rights Beyond Borders Robert Nestler. Die Entscheidungssammlung umfasst Entscheidungen aus diesem Jahr und ist auf dem Stand vom 09.10.2024.

Europabericht 2023/2

Prof. Dr. Holger Hoffmann war viele Jahre Mitglied der Rechtsberaterkonferenz (RBK) und berichtet seit mehr als zehn Jahren in seinen Europaberichten über aktuelle relevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Jetzt zieht er sich in den wohlverdienten Ruhestand zurück und scheidet damit aus der RBK aus. Wir bedanken uns bei Holger für die gute Mitarbeit in all den Jahren und besonders seine Europaberichte. Heute veröffentlichen wir seinen letzten Europabericht, der das zweite Halbjahr 2023 betrifft:

Pressemitteilung vom 30.11.2023: Scharfe Kritik an teils verfassungswidrigem Abschiebegesetz

Auch am Ende unserer Rechtsberaterkonferenz im Herbst 2023 wenden wir uns mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Das „Hau Ab-Gesetz III“ stößt dabei auf scharfe Kritik. Teilweise halten wir es für verfassungswidrig. Dass die gegen die Ausgestaltung der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis für Ausreisepflichtige vorgebrachten Bedenken nunmehr aufgegriffen wurden, begrüßen wir zwar im Grundsatz, betrachten jedoch mit Sorge, dass hier nunmehr dauerhaft ein Zwei-Klassen-System von Menschen in einer beruflichen Ausbildung geschaffen werden soll. Hier unsere vollständige Pressemitteilung:

Europabericht 2023/1

Unser Mitglied Prof. Dr. Holger Hoffmann veröffentlicht zweimal im Jahr seinen Europabericht mit einer ausführlichen Übersicht über die flüchtlingsrechtlichen und -politischen Entwicklungen auf europäischer Ebene. Dazu gehört insbesondere auch eine ausführliche Darstellung relevanter Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Europabericht für die erste Hälfte des Jahres 2023 ist jetzt online:

Kurzstellungnahme: Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis für Ausreisepflichtige

Schon im Koalitionsvertrag war es angekündigt und kam dann jetzt doch einigermaßen aus heiterem Himmel: Die bisherige Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) soll in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung für ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige (§ 16g AufenthG-E) überführt werden. Das ist im Prinzip eine gute Idee, aber der Teufel steckt wieder mal im Detail: Das Gesetz bedarf sorgfältiger Ausgestaltung, um zu verhindern, dass am Ende Menschen, die derzeit Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung besitzen, von der neu zu schaffenden Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen und damit im Ergebnis schlechter gestellt sind, als sie es nach der bisherigen Rechtslage gewesen wären.

In dieser Hinsicht begegnet das Gesetz, wie es jetzt verabschiedet worden sind, durchgreifenden Bedenken, und wir hoffen, dass noch nachgebessert wird. Aus diesem Grunde haben wir unsere Bedenken in dieser Stellungnahme ausformuliert:

Pressemitteilung vom 24.06.2023: Scharfe Kritik am EU-Asylbeschluss – Lob für das Fachkräfte-Gesetz

Die erste Rechtsberaterkonferenz des Jahres ging vorüber, und endete wieder einmal mit einer Pressemitteilung. Während der Beschluss der EU-Innenminister*innen zur Reform des GEAS scharf kritisiert wird, stößt die angestrebte Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in ihrer grundsätzlichen Stoßrichtung auf Zustimmung. Gleichwohl wird auch hier im Einzelnen noch einiger Nachbesserungsbedarf gesehen, um zu verhindern, dass Menschen von der neu zu erschaffenden „Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer“ (§ 16g AufenthG-E) ausgeschlossen werden, die bislang durchaus eine Ausbildungsduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. § 60c AufenthG erhalten könnten. Unsere vollständige Pressemitteilung: