Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Flüchtlings- und auch des sonstigen Ausländerrechts werden im großen Umfang durch die Entwicklung des europäischen Rechts (mit-)bestimmt. So sind nationale gesetzliche Neuregelungen auf diesen Rechtsgebieten oft nichts anderes als die Umsetzung von in EU-Richtlinien enthaltenen Vorgaben. Daher versteht es sich von selbst, dass eine regelmäßige Befassung mit dieser Materie, einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH, unabdingbar ist. Für die Rechtsberaterkonferenz nimmt dieses deren Mitglied Prof. Dr. Holger Hoffmann in Form von regelmäßiger Berichterstattung wahr.
Hier finden Sie die Berichte seit 2010:
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