Die
Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammen-arbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
oder kürzer:
die Rechtsberaterkonferenz (RBK)
ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritasverband (DCV), Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), dem Paritätischen Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge durchzuführen.
Im Interesse der Rechtssuchenden treffen sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte regelmäßig zu Konferenzen, in denen ein Informations- und Meinungsaustausch stattfindet. In der Schriftenreihe der Rechtsberaterkonferenz werden Schriften mit praktischen Ratschlägen und Anleitungen für die Betreuung von Flüchtlingen sowie theoretische Darstellungen für das Fachpublikum veröffentlicht. Daneben meldet sich die deutsche Rechtsberaterkonferenz mit Aufrufen an die politisch Verantwortlichen öffentlich zu Wort, überwiegend, wenn es um Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge geht.