Die Rechtsberater*innenkonferenz

Die

Rechtsberater*innenkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeitenden Rechtsanwält*innen

oder kürzer:                

die Rechtsberater*innenkonferenz (RBK)

ist ein Zusam­menschluss von Rechtsanwält*innen, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritasverband (DCV), Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), dem Paritätischen Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsuchende und ausländi­sche Flüchtlinge durch­zuführen.

Im Interesse der Rechtssuchenden treffen sich die Rechtsanwält*innen regelmäßig zu Konferenzen, in denen ein Informations- und Mei­nungsaustausch stattfindet. Daneben meldet sich die deutsche Rechtsbera­terkonferenz mit Aufrufen an die politisch Verantwortlichen öffentlich zu Wort, überwiegend, wenn es um Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge geht.

Marcel Keienborg

Ich bin als Rechtsanwalt selbstständig in Düsseldorf tätig und Mitglied des Redaktionsteams der ANA-ZAR. Außerdem habe ich eine stark ausgeprägte Vorliebe für American Football.