Die Rechtsberaterkonferenz

Die

Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsver­bänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Verein­ten Nationen zusammen-arbeitenden Rechtsanwäl­tinnen und Rechtsanwälte,

oder kürzer:                

die Rechtsberaterkonferenz (RBK)

ist ein Zusam­menschluss von Rechtsanwältinnen und Rechts­anwälten, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritasverband (DCV), Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), dem Paritätischen Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsuchende und ausländi­sche Flüchtlinge durch­zuführen.

Im Interesse der Rechtssuchenden treffen sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsan­wälte regelmäßig zu Konferenzen, in denen ein Informations- und Mei­nungsaustausch stattfindet. In der Schriftenreihe der Rechtsberaterkonferenz werden Schriften mit praktischen Ratschlägen und Anleitungen für die Betreuung von Flücht­lingen sowie theoretische Darstellungen für das Fachpublikum veröffentlicht. Daneben meldet sich die deutsche Rechtsbera­terkonferenz mit Aufrufen an die politisch Verantwortlichen öffentlich zu Wort, überwiegend, wenn es um Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge geht.