Pressemitteilung 2004

DIE RECHTSBERATERKONFERENZ
der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Presseerklärung vom 10.05.2004

ZUWANDERUNGSGESETZ NICHT UM JEDEN PREIS!

Die Rechtsberaterkonferenz begrüßt, daß die Regierungskoalition nicht bereit ist, die
Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz auf der Grundlage der jüngsten Vorschläge
der CDU/CSU fortzusetzen.
Die Verschärfungen des Ausweisungsrechtes sind kein geeignetes Instrument, den
internationalen Terrorismus effektiv zu bekämpfen. Sie führen vielmehr dazu,
ausländische Mitbürger generell als gewaltbereite und gefährliche Menschen unter
Verdacht zu stellen:
Das gilt z. B. für den Plan, künftig jeden Ausländer auszuweisen, der zu einer Haftstrafe
von mehr als einem Jahr verurteilt wird – ohne Rücksicht auf den Charakter der Straftat
und ohne Rücksicht auf Aufenthaltsdauer und Bindungen in Deutschland.
Das gilt aber auch für diejenigen Bestimmungen, die sich gegen die Meinungsfreiheit
richten und die Ausländern die Integrationswilligkeit abzusprechen.
Der Rechtsstaat kann nicht dadurch verteidigt werden, dass er wesentliche Prinzipen im
Umgang mit Ausländern aufgibt.
Der Deutsche Bundestag hat die Möglichkeit, erforderlichenfalls bestimmte Elemente
eines Zuwanderungsrechts und Verbesserungen von Flüchtlingen, wie sie auch von der
Süssmuth-Kommission vorgeschlagen waren, ohne Zustimmung des Bundesrates zu
verabschieden.


gez. Rainer M. Hofmann
– Sprecher –