Flüchtlingsschutz im Koalitionsvertrag verankern!
Anwältinnen und Anwälte fordern künftige Bundesregierung zu konsequenter Hilfe auf
Erkner, 26.10.2013
Die Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände (RBK) hat die Spitzen von CDU/CSU und SPD aufgefordert, die angelaufenen Koalitionsverhandlungen zu nutzen, um den Schutz von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu stärken. Auf ihrer Herbstkonferenz in Erkner bei Berlin am 25./ 26.10.2013 riefen die in der Konferenz zusammengeschlossenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dazu auf, in einen Koalitionsvertrag verbindliche Vereinbarungen aufzunehmen, die diesem Ziel auf nationaler und europäischer Ebene dienen.
„Es ist alarmierend, dass der EU-Gipfel in dieser Woche aus den Todesfällen vor Lampedusa keine erkennbaren Konsequenzen gezogen hat“, so Rechtsanwalt Reinhold Wendl vom Sprecherrat der RBK. „Schutzsuchende brauchen legale Zugangswege nach Europa, damit sie nicht ihr Leben auf dem Mittelmeer riskieren.“ Entsprechende Lockerungen der Visumvorschriften müssten auf EU-oder nationaler Ebene beschlossen werden. Zudem werde ein faires und solidarisches System benötigt, um Flüchtlinge in Europa zu verteilen, das die familiären Beziehungen und andere berechtigten Interessen der Asylsuchenden angemessen berücksichtigt.
Die Rechtsberater appellierten an die geschäftsführende Bundesregierung und eine mögliche künftige Große Koalition auch, ihr humanitäres Engagement in der Region um Syrien zu verstärken. „Nach Angaben von UNHCR fehlen derzeit für die humanitäre Hilfe im Zusammenhang mit der Syrien-Krise 1,5 Milliarden Dollar allein in diesem Jahr. Geld, das benötigt wird, um in Aufnahmelagern in Jordanien, der Türkei und anderen Staaten für das Nötigste wie Unterkünfte, Lebensmittel und Wasser zu sorgen“, hob Rechtsanwältin Catrin Hirte-Piel hervor. Die humanitäre Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen aus der Region müsse vorangetrieben werden und dürfe nicht das letzte Wort bleiben. „Wir erwarten von einer künftigen Bundesregierung, dass sie auch andere EU-Staaten drängt, hier einen größeren Beitrag zu leisten.“ Die Aufnahmeprogramme der Bundesländer für Familienangehörige von in Deutschland lebenden Syrern kritisierten die Anwältinnen und Anwälte scharf: Sie liefen weitgehend ins Leere, weil die Anforderungen an das nachzuweisende Einkommen zu hoch seien und die gesetzten Fristen nicht ausreichten, um rechtzeitig Visaanträge zu stellen. „Derzeit sind die deutschen Botschaften in der Region überlastet – es dauert Monate, bis man überhaupt einen Termin bekommt“, so Hirte-Piel.