Pressemitteilungen 2009

MAI 2009

DIE RECHTSBERATERKONFERENZ
der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Resolution der Rechtsberaterkonferenz vom 16. Mai 2009

Aufenthaltserlaubnisse für Roma aus dem Kosovo

Die Rechtsberaterkonferenz nimmt auf ihrer Frühjahrstagung vom 15./16. Mai in Bad Honnef Stellung gegen die erklärte Absicht des Bundesinnenministers und mehrerer Landesinnenminister, darunter Hessen und Niedersachsen, Flüchtlinge aus der Volksgruppe der Roma aus dem Kosovo jetzt zur Rückkehr dorthin zu verpflichten. In Hessen wurden Betroffenen bereits die Abschiebung angedroht. Auch nach der Unabhängigkeit des Kosovo gibt es dort für Rückkehrer aus der Volksgruppe der Roma keine soziale Infrastruktur, die ein Überleben unter menschenwürdigen Bedingungen sicherstellen könnte. Ein Arbeitsmarkt, der ein Erwerbseinkommen ermöglichen würde, existiert nicht. Humanitäre Mindeststandards hinsichtlich Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung sind für die jetzt noch im Kosovo lebende Roma-Bevölkerung durchweg nicht gesichert. Den seit 1995 nach Deutschland geflüchteten Roma wurden hier durchgängig Integrationsleistungen verwehrt. Als Geduldete erhielten sie weder Sprachförderung noch Ausbildungsförderung. Bis zum Ende des Jahres 2008 wurde ihnen durch gesetzliche Vorgaben der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt faktisch untersagt. Die Rechtsberaterkonferenz sieht es als ein zwingendes Gebot der Humanität an, den aus dem Kosovo in der Vergangenheit in die Bundesrepublik geflüchteten Roma einen sicheren Aufenthalt zu geben. Diese Forderung folgt nicht zuletzt aus der besonderen geschichtlichen Verantwortung Deutschlands gegenüber der Volksgruppe der Roma. Bundesregierung und Landesregierungen werden aufgefordert, den Betroffenen statt Deportationsdrohungen Aufenthaltserlaubnisse zu gewähren.

i.A. der Konferenz: RA Axel Selbert, Kassel, Tel. 0561-32032, Fax 0561-32034, RAeSelbert@arcor.de


Oktober 2009

DIE RECHTSBERATERKONFERENZ
der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

17. Oktober 2009

P R E S S E E R K L Ä R U N G

Anlässlich der Herbsttagung der Rechtsberaterkonferenz am 16./17.10.2009 in Berlin haben sich die Mitglieder der Rechtsberaterkonferenz -auf die rechtliche Vertretung von Flüchtlingen spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte- mit der prekären Situation der Flüchtlinge in Griechenland befasst.

Obwohl Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international und pro asyl darauf hinweisen,
dass in der Regel in Griechenland kein Zugang zum Asylverfahren besteht und die Flüchtlinge dort
schutzlos sind, überstellt die Bundesrepublik mit Ausnahme von besonders schutzbedürftigen
Flüchtlingen weiterhin nach Griechenland. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen in
mehreren Verfahren eine Rückführung vorläufig untersagt.

Die Rechtsberaterkonferenz fordert die Bundesregierung auf, durch geeignete, wirksame
Vorkehrungen sicherzustellen, dass bis zu einer Entscheidung in den Verfahren 2 BvQ 56/09; 2
BvQ 68/09 und 72/09 im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II-Verordnung)
keine Überstellungen nach Griechenland durchgeführt werden.

Die Rechtsberaterkonferenz weist darauf hin, dass ohne derartige Vorkehrungen angesichts der
Vielzahl der anhängigen entsprechenden Verfahren die Funktionsfähigkeit des
Bundesverfassungsgericht ernsthaft beeinträchtigt wäre. Ebenso drohen den Flüchtlingen bei einer
Überstellung nach Griechenland irreparable Schäden.