Ende des Jahres 2014 wurde auf Initiative aus dem Kreis der Rechtsberaterkonferenz eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet mit dem Ziel, den Katalog der Berufungszulassungsgründe des § 78 Abs. 3 AsylG um den Zulassungsgrund der „ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“, welcher im übrigen Verwaltungsrecht gemäß § 124 Abs. 2 VwGO Anwendung findet, zu erweitern. Diese Petition zeichneten schließlich etwa 200 einschlägig tätige Rechtsanwalts-Kolleginnen und -Kollegen innerhalb und ausserhalb der Rechtsberaterkonferenz.
Hier finden Sie den Text der Petition und den Beschluss des Bundestages nebst Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses.