Die erste Rechtsberaterkonferenz des Jahres ging vorüber, und endete wieder einmal mit einer Pressemitteilung. Während der Beschluss der EU-Innenminister*innen zur Reform des GEAS scharf kritisiert wird, stößt die angestrebte Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in ihrer grundsätzlichen Stoßrichtung auf Zustimmung. Gleichwohl wird auch hier im Einzelnen noch einiger Nachbesserungsbedarf gesehen, um zu verhindern, dass Menschen von der neu zu erschaffenden „Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer“ (§ 16g AufenthG-E) ausgeschlossen werden, die bislang durchaus eine Ausbildungsduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. § 60c AufenthG erhalten könnten. Unsere vollständige Pressemitteilung: