Pressemitteilung vom 02. Juni 2018
Rechtsberaterkonferenz warnt vor „AnkER-Zentren“
Anwältinnen und Anwälte besorgt über zunehmende Angriffe auf den Rechtsstaat und verrohten Diskurs
Stuttgart, 02.06.2018
Die vom Bundesinnenministerium geplanten „AnkER-Zentren“ für Asylsuchende werden zu einer Verschlechterung der Asylverfahren und zu sozialen Konflikten führen. Das ist die Sorge der Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände, die sich am Wochenende in Stuttgart traf. „Seehofers Forderung nach immer noch schnelleren Verfahren geht auf Kosten rechtsstaatlicher Standards. Was wir stattdessen brauchen, ist mehr Ruhe und mehr Sorgfalt“, sagte Catrin Hirte-Piel, Rechtsanwältin aus Bielefeld und eine der Sprecherinnen der Konferenz. Der Münchner Anwalt Hubert Heinhold schilderte die Realität der Aufnahmeeinrichtung Manching, die als ein Vorbild der geplanten Zentren gilt. „Rechtsberatung findet dort faktisch nicht statt. Kontakte zu Anwältinnen und Anwälten oder Besuch von Familie und Freunden sind kaum möglich. Kinder erhalten keinen regulären Schulunterricht, wenn sie nicht vor Gericht ziehen.“ Die Bewohnerinnen und Bewohner lebten in ständiger Angst vor der Abschiebung.
„Mit der isolierten Unterbringung in großen Lagern drängt man Menschen in Perspektivlosigkeit und schafft mutwillig soziale Brennpunkte – mit den vorhersehbaren Konflikten wird man neue Verschärfungen zu rechtfertigen versuchen“, kommentierte Rechtsanwalt Michael Hiemann aus Arnstadt, ebenfalls Sprecher der Konferenz. „Der einzige sinnvolle Punkt, die beteiligten Behörden an einem Ort zusammenzuführen, ist in den vorhandenen Ankunftszentren schon erfüllt. Weitere Beschleunigung der Verfahren, Verkürzung des Rechtswegs und auch die Deklaration weiterer ,sicherer‘ Herkunftsländer sind dagegen kontraproduktiv und stellen rechtsstaatliche Grundsätze in Frage“, so der Hamburger Anwalt Heiko Habbe. „Erforderlich wäre nach der Ankunft eine mehrwöchige Orientierungsphase, in der Schutzsuchende eine qualifizierte, unabhängige Beratung zum Verfahren erhalten. Die europäischen Vorgaben zur Identifizierung von Folteropfern, psychisch Traumatisierten und anderen besonders schutzbedürftigen Personen müssen endlich umgesetzt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss die Sachverhaltsklärung verbessern, dazu ausreichend Personal einsetzen und dieses besser schulen.“ Sorgfältigere Verfahren würden dazu führen, dass Schutzberechtigte zuverlässiger erkannt werden. Dass derzeit rund 40 % der Klagen gegen das BAMF erfolgreich sind, in denen in der Sache entschieden wird, nannte Habbe „ein Armutszeugnis für eine Behörde.“ Der eigentliche BAMF-Skandal sei, dass man sich über Zehntausende rechtswidrige Ablehnungen weniger aufrege als über 1.200 möglicherweise verfahrensfehlerhafter Anerkennungen in Bremen.
Die Konferenz zeigte sich besorgt über die zunehmende Verrohung des öffentlichen Diskurses. Der Stuttgarter Anwalt Engin Şanlı schilderte die Welle von Hass-Mails und Morddrohungen, die ihn erreichten, nachdem er einen aus Ellwangen abgeschobenen Geflüchteten vertreten hatte – viele mit der Betreffzeile „Anti-Abschiebe-Industrie“, dem Begriff, den zuvor der CSU-Politiker Alexander Dobrindt verwendet hatte. „Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Anwalt, ein Organ der Rechtspflege, in dieser Weise für die Ausübung seines Berufs geschmäht wird“, so Rechtsanwalt Michael Koch aus Würzburg. „Anwältinnen und Anwälte verteidigen das rechtsstaatliche Prinzip des wirksamen Rechtsschutzes gegen staatliche Entscheidungen. Herr Dobrindt sollte sich bei dem Kollegen entschuldigen.“
Die Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) es sich seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge durchzuführen. Ihre Mitglieder treffen sich regelmäßig zum Informations- und Meinungsaustausch, geben Fachpublikationen heraus und melden sich öffentlich zu Wort, wenn es um Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge geht.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Rechtsanwalt Michael Koch, Tel. 0931-5 21 42, E-Mail koch@unsere-anwaelte.de
Rechtsanwalt Heiko Habbe, Tel. 040-514 93 271, E-Mail ra.habbe@gmx.de
Rechtsanwältin Catrin Hirte-Piel, Tel. 05 21-98 92 95-0, E-Mail info@rae-hofemann.de
Pressemitteilung vom 05. Nov. 2018
Anwälte warnen: Kein rechtswidriger Asylwiderruf aus formalen Gründen
Rechtsberaterkonferenz wendet sich in Offenem Brief an SPD-Chefin Nahles
Hamburg, 5.11.2018
Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem UNHCR zusammenarbeitenden Anwältinnen und Anwälte (RBK) hat sich heute mit einem Offenen Brief an die SPD-Vorsitzende und Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Andrea Nahles, gewandt.
Als Anwältinnen und Anwälte warnen wir dringend davor, den Widerruf des Schutzstatus von Flüchtlingen in der aktuell im Bundestag beratenen Weise zu ändern. „Der Gesetzentwurf erlaubt eine anlasslose Prüfung, bei der der Schutz schon widerrufen kann, wenn der Betroffene lediglich einen Termin beim BAMF versäumt“, kritisiert Rechtsanwalt Heiko Habbe aus Hamburg, einer der Sprecher der Konferenz. „Das steht im Wider-spruch zum Völker- und Europarecht, die beide einen Widerruf nur erlauben, wenn die Asylbehörde über sichere Erkenntnisse verfügt, dass die Gefahr entfallen ist, vor der der Flüchtling geschützt werden muss.“
Eine nachträgliche Überprüfung der Identität von Flüchtlingen, denen zwischen 2014 und 2016 im sog. „vereinfachten Verfahren“ ausnahmsweise ohne persönliche Anhörung der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, möge zwar im Interesse der Behörden liegen. Sie würde in der großen Mehrheit der Fälle auch den Schutzbedarf der Betroffenen unterstreichen, weil sie deren Angaben nachträglich bestätigen würde. „Für dieses Ziel darf aber nicht in Kauf genommen werden, dass Menschen schutzlos gestellt werden, die lediglich aufgrund eines Versehens nicht mitgewirkt haben.“
Die RBK bezieht sich in ihrer Kritik auch auf die heutige Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Mehrere Sachverständige hatten dort massive Kritik an dem Gesetzentwurf geübt. „Der Entwurf führt zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Flüchtlings. Es droht eine Vielzahl fehlerhafter Widerrufsentscheidungen, die dann eine neue Klagewelle nach sich ziehen und die Gerichte erneut überlasten wird“, so Habbe.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen binnen zwei Jahren 500.000 Widerrufsverfahren geprüft werden. „Angesichts von rund 1.800 Entscheidern beim BAMF mutet das grotesk viel an“, so Habbe. Es sei mit erhebli-cher Verschleppung der Verfahren zu rechnen. „Für die Betroffenen droht dies die weitere Integration massiv hinauszuzögern, denn während eines Widerrufsverfahrens werden weder unbefristete Aufenthaltstitel erteilt noch Einbürgerungen ausgesprochen.“ Gleichzeitig hätten bisherige Untersuchungen gezeigt, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Flüchtlingsanerkennungen im beschleunigten Verfahren tatsächlich fehlerhaft war. „Wenn das BAMF eigene Fehler der Vergangenheit korrigieren will, sollte es sich den nicht mehr anfechtbaren Ablehnungen von Asylanträgen zuwenden. Wie die Aufhebung von – je nach Herkunftsland – bis zu 60% der negativen Bescheide vor Gericht zeigt in den Fällen, in denen noch rechtzeitig angefochten werden konnte, ist hier mit wesentlich höherem Korrekturbedarf zu rechnen.“
Die Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsan-wältinnen und Rechtsanwälten, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Deutscher Caritasver-band, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) es sich seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsu-chende und ausländische Flüchtlinge durchzuführen. Ihre Mitglieder treffen sich regelmäßig zum Informations- und Meinungsaustausch, geben Fachpublikationen heraus und melden sich öffentlich zu Wort, wenn es um Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge geht.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Rechtsanwalt Michael Koch, Tel. 0931-5 21 42, E-Mail koch@unsere-anwaelte.de
Rechtsanwalt Heiko Habbe, Tel. 040-514 93 271, E-Mail ra.habbe@gmx.de
Rechtsanwältin Catrin Hirte-Piel, Tel. 05 21-98 92 95-0, E-Mail info@rae-hofemann.de
ANLAGE: Offener Brief an Frau Andrea Nahles
Frau Andrea Nahles
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vorab per E-Mail
5.11.2018
Offener Brief: Beratung der 3. Änderung des Asylgesetzes aussetzen!
Sehr geehrte Frau Nahles,
in dieser Woche wird der Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes beraten. Mit dem Entwurf soll – erstmals – die Möglichkeit geschaffen werden, den Schutzstatus von anerkannten Flüchtlingen zu widerrufen, wenn diese ihrer – durch den Entwurf erst zu schaffenden – Mitwirkungspflicht bei der Identitätsüberprüfung im Widerrufsverfahren nicht nachkommen.
Als Anwältinnen und Anwälte auf dem Gebiet des Asyl- und Aufenthaltsrechts sind wir erheblich besorgt, dass hier eine völker- und europarechtswidrige Regelung beschlossen werden könnte.
Der Entzug des Schutzes ist nach der Genfer Flüchtlingskonvention allein dann zulässig, wenn die ursprüngliche Gefahr entfallen ist (Art. 1 C (5) GFK) und der Flüchtling „in Sicherheit und Würde“ in sein Heimatland zurückkehren kann (so der UNHCR). Auch die Flüchtlingsschutzrichtlinie der EU erlaubt die Aberkennung des Internationalen Schutzes nur, wenn die Umstände weggefallen sind, die den Schutz begründeten, und erlegt dem Mitgliedstaat zudem die Beweislast für deren Wegfall auf.
Die geplante Neuregelung würde es dem BAMF dagegen gestatten, den Schutz bereits dann zu widerrufen, wenn der Betroffene einen Termin bei der Asylbehörde versäumt. Ohne dass es ein Anzeichen dafür gäbe, dass die Gefahr entfallen ist oder der Betroffene aus anderen Gründen keinen Schutz mehr benötigt.
Der Entwurf erlaubt also den Entzug des Schutzes aus ganz anderen Gründen als dem des europa- und völkerrechtlich festgeschriebenen Wegfalls der Gefahr. Er ermöglicht den Entzug bereits, wenn noch gar nicht geklärt ist, ob tatsächlich kein Schutzbedarf mehr besteht. Diese Regelungen werden absehbar zu einer Vielzahl von Fehlentscheidungen führen, die auf Jahre die Gerichte beschäftigen werden.
Eine nachträgliche Überprüfung der Identität von Flüchtlingen, denen zwischen 2014 und 2016 im vereinfachten Verfahren ausnahmsweise ohne persönliche Anhörung der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, mag im Interesse der Behörden liegen. Sie würde in der großen Mehrheit der Fälle auch den Schutzbedarf der Betroffenen unterstreichen, weil sie deren Angaben nachträglich bestätigen würde. Jedoch darf für dieses Ziel nicht in Kauf genommen werden, dass Menschen schutzlos gestellt werden, die lediglich aufgrund eines Versehens oder aus organisatorischen Gründen nicht mitgewirkt haben.
Der Gesetzentwurf, sollte er weiterhin für erforderlich gehalten werden, muss dringend dahin angepasst werden, dass eine Verhältnismäßigkeit von Ziel und Mittel hergestellt wird. Führt man eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Identitätsüberprüfung ein und verletzt ein Flüchtling diese, so ist bereits zweifelhaft, ob dies Maßnahmen des Verwaltungszwangs rechtfertigen kann, die bis zum Freiheitsentzug reichen. Von vornherein nicht in Frage kommt in diesen Fällen der Widerruf des Flüchtlingsstatus nach Aktenlage. Ein solcher käme – wie bisher – allenfalls in Betracht, wenn aus Behördensicht eindeutig feststeht, dass die betroffene Person tatsächlich nicht mehr schutzbedürftig ist.
Noch mehr besorgt uns, dass aus Ihrer Fraktion kurz nach der Kabinettsbefassung die Meinung geäußert wurde, die vorgeschlagene Regelung solle noch dadurch verschärft werden, dass man eine automatische Aberkennung des Schutzstatus regelt, wenn Mitwirkungspflichten verletzt werden (so die Abgeordneten Eva Högl und Burkhard Lischka, „Kabinett beschließt Mitwirkungspflicht bei Widerrufsverfahren“, MiGAZIN v. 2.8.2018).
Würde diese Formulierung zum Gesetz, hätte das BAMF nicht einmal mehr einen Ermessensspiel-raum. Eine solche Regelung verstieße eklatant gegen die oben dargelegten Grundsätze.
Wir fordern Sie dringlich auf, von solchen Überlegungen Abstand zu nehmen.
In der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages haben am 5. November 2018 mehrere Sachverständige, insbesondere Berenice Böhlo für den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sowie Thomas Oberhäuser für den Deutschen Anwaltverein, gravierende Bedenken gegen den Entwurf geäußert. Beiden Sachverständigen ist darin zuzustimmen dass das europäische Recht mit der Flüchtlingsschutzrichtlinie (Art. 14, Art. 11) und der Asylverfahrens-richtlinie (Art. 44 f.) den Rahmen vorgibt, innerhalb dessen sich nationale Normen zu Widerrufs- und Rücknahmeverfahren bewegen müssen. Nach diesen Regeln kommt ein Widerrufsverfahren nur in Frage, wenn die Behörde konkrete neue Erkenntnisse hat, dass kein Schutz mehr benötigt wird. Ein Verfahren, bei dem der Flüchtling ohne konkreten Anlass zur Mitwirkung aufgefordert wird, ist danach zweifelhaft. Den Schutzstatus schon deshalb zu widerrufen, weil der Schutzberechtigte am Verfahren nicht hinreichend mitgewirkt habe, ist unionsrechtlich unzulässig (Oberhäuser, S. 8 f.). Dass das BAMF über die Mitwirkung des Betroffenen erst Anhaltspunkte für einen möglichen Widerruf gewinnen will, dreht zudem die Beweislast um und ist auch daher nicht europarechtskonform (Böhlo, S. 5f.)
Nach Angaben der Bundesregierung sollen binnen zwei Jahren 500.000 Widerrufsverfahren geprüft werden, was angesichts von rund 1.800 Entscheidern beim BAMF grotesk viel anmutet. Es ist mit erheblicher Verschleppung der Verfahren zu rechnen. Für die Betroffenen droht dies die weitere Integration massiv hinauszuzögern, denn während eines Widerrufsverfahrens werden weder unbefristete Aufenthaltstitel erteilt noch Einbürgerungen ausgesprochen. Gleichzeitig haben bisherige Untersuchungen gezeigt, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Flüchtlingsanerkennungen im beschleunigten Verfahren tatsächlich fehlerhaft war. Wenn das BAMF eigene Fehler der Vergangenheit korrigieren will, sollte es sich den nicht mehr anfechtbaren Ablehnungen von Asylanträgen zuwenden. Wie die Aufhebung von – je nach Herkunftsland – bis zu 60% der negativen Bescheide vor Gericht zeigt in den Fällen, in denen noch rechtzeitig angefochten werden konnte, ist hier mit wesentlich höherem Korrekturbedarf zu rechnen.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 10.12.2015 zu Solidarität und Verantwortung in der Flüchtlingspolitik bekannt und zugesichert: „Wer Schutz vor politischer Verfolgung sucht, wird ihn bei uns bekommen.“ Diese Verantwortung schließt auch ein, Schutzbedürftigen den Schutz nicht willkürlich in einem fragwürdigen Verfahren zu entziehen.
Daher rufen wir Sie mit großem Nachdruck dazu auf, eine Denkpause in dem überhastet angelegten Gesetzgebungsverfahren einzulegen, den Entwurf länger und gründlicher zu beraten, die Erfahrung der Fachverbände zu berücksichtigen und die oben angeführten sowie die weiteren von den Sachverständigen kritisierten Punkte zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
für den Sprecherrat der Rechtsberaterkonferenz
Heiko Habbe
Rechtsanwalt