Europäisches Recht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Flüchtlings- und auch des sonstigen Ausländerrechts werden im großen Umfang durch die Entwicklung des europäischen Rechts (mit-)bestimmt. So sind nationale gesetzliche Neuregelungen auf diesen Rechtsgebieten oft nichts anderes als die Umsetzung von in EU-Richtlinien enthaltenen Vorgaben. Daher versteht es sich von selbst, dass eine regelmäßige Befassung mit dieser Materie, einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH, unabdingbar ist. Für die Rechtsberaterkonferenz nahm ihr langjähriges Mitglied Prof. Dr. Holger Hoffmann in Form von regelmäßiger Berichterstattung diese Aufgabe wahr. Seit 2024 haben unsere Mitglieder Insa Graefe und Heiko Habbe sowie der Geschäftsführer der NGO Equal Rights Beyond Borders diese Aufgabe übernommen.

Hier finden Sie die Berichte und Entscheidungssammlungen seit 2010: