Auch am Ende unserer Rechtsberaterkonferenz im Herbst 2023 wenden wir uns mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Das „Hau Ab-Gesetz III“ stößt dabei auf scharfe Kritik. Teilweise halten wir es für verfassungswidrig. Dass die gegen die Ausgestaltung der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis für Ausreisepflichtige vorgebrachten Bedenken nunmehr aufgegriffen wurden, begrüßen wir zwar im Grundsatz, betrachten jedoch mit Sorge, dass hier nunmehr dauerhaft ein Zwei-Klassen-System von Menschen in einer beruflichen Ausbildung geschaffen werden soll. Hier unsere vollständige Pressemitteilung: