Die
Rechtsberater*innenkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeitenden Rechtsanwält*innen
oder kürzer:
die Rechtsberater*innenkonferenz (RBK)
ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwält*innen, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritasverband (DCV), Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), dem Paritätischen Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge durchzuführen.
Im Interesse der Rechtssuchenden treffen sich die Rechtsanwält*innen regelmäßig zu Konferenzen, in denen ein Informations- und Meinungsaustausch stattfindet. Daneben meldet sich die deutsche Rechtsberaterkonferenz mit Aufrufen an die politisch Verantwortlichen öffentlich zu Wort, überwiegend, wenn es um Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge geht.